Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend, bis beide Parteien schriftlich zustimmen.
Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt zur Verfügung. Mit Erhalt des Mietgegenstands bestätigt der Mieter dessen einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand. Die Nutzung erfolgt ausschließlich gemäß der beigefügten Bedienungsanleitung, welche integraler Bestandteil des Vertrages ist.
Bei Übergabe der Mietsache ist eine Kaution von 100,- € pro Gerät zu hinterlegen, ebenso wie der voraussichtliche Mietbetrag und die Kosten für Verbrauchsmaterialien. Verbrauchsmaterialien werden nicht auf Kommissionsbasis zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter gewährleistet die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die zugesicherten Eigenschaften des Mietobjektes. Im Falle von Mängeln ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Sollte die Nachbesserung scheitern, ist der Mieter berechtigt, eine angemessene Reduzierung der Mietgebühr zu verlangen. Mängel oder Funktionsstörungen müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Weder der Mieter noch Dritte dürfen das Mietobjekt eigenständig öffnen oder reparieren. Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, werden auf seine Kosten durch eine Fachfirma behoben. Reparaturzeiten werden wie Mietzeiten behandelt und in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt fristgerecht und kostenfrei an den Vermieter zurückzugeben. Bei einer Abholung oder Lieferung durch den Vermieter muss ein stufenloser Zugang gewährleistet sein. Der Mieter haftet dafür, dass das Mietobjekt in dem Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Der Mieter trägt das Risiko für Beschädigungen oder den Verlust des Mietobjekts, auch im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände. Grundlage für die Schadensberechnung ist der Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands, nicht dessen Zeitwert. Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller oder -händler.
Tritt der Mieter ohne Verschulden des Vermieters vom Vertrag zurück oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, ist der Vermieter berechtigt, Stornogebühren zu erheben. Diese belaufen sich auf:
25 % des Auftragspreises, wenn der Rücktritt bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt,
50 % des Auftragspreises bei Rücktritt zwischen vier und zwei Wochen vor dem Liefertermin,
75 % des Auftragspreises bei Rücktritt ab zwei Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter das Mietobjekt unsachgemäß benutzt oder trotz schriftlicher Mahnung die fällige Miete nicht innerhalb von 24 Stunden begleicht. Im Falle der Vertragsbeendigung oder bei einer fristlosen Kündigung darf der Vermieter das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zurückholen, wobei Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen sind.
Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweilige gesetzliche Vorschrift in Kraft.
Der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche beider Parteien ist Berlin.
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